Genehmigungen und Bescheinigungen
Frage deswegen vorab bei der EURES nach. Dort erhältst Du erste Informationen.
Häufig werden die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitsbewilligung auch direkt vom einstellenden Arbeitgeber für Dich beantragt. Kläre es vorher ab. Die Kosten hierfür kann der Arbeitgeber vom Lohn abziehen (muss er aber nicht). Die benötigten Daten wird er von Dir abfragen. Die Genehmigung dauert zwischen 4 und 6 Wochen. Erst dann ist sicher, dass Du anfangen kannst.
Du musst Dich an Deinem neuen Wohnort im Meldeamt anmelden. Dafür brauchst Du den Arbeitsbewilligungsschein von Deinem Arbeitgeber (Du erhältst ihn entweder bei Arbeitsantritt oder holst ihn Dir vorher ab.).