Ende gut - alles gut
Irgendwann läuft Dein Arbeitsvertrag aus oder Du willst wieder zurück in die Heimat. Hierfür gilt:
Alle Verträge, die Du geschlossen hast, müssen auch wieder gekündigt werden. Achte hierbei auf die Kündigungsfristen. Natürlich sind ausstehende Kosten noch zu bezahlen.
Rufe bei Deiner Arbeitsagentur in der Heimat an um den Stand der Dinge zu klären, Bescheid zu geben, dass Du ab Zeitpunkt XY wieder arbeitslos bist und welche Formulare benötigt werden, damit Euer im Ausland erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Deutschland weitergeleitet wird.
Du musst Dich (nach der entsprechenden Gesetzeslage des Landes) beim dortigen Arbeitsamt arbeitslos melden. Dort erhältst Du die notwendigen Formulare für die deutsche Arbeitsagentur. Dieses schickst Du an die deutsche Agentur oder lässt es über Deine Verwandten vorbei bringen (meine Empfehlung).
Ihr habt im Ausland in die Rentenversicherung einbezahlt und Euer Einkommen versteuert. Von der Rentenkasse könnt Ihr im Alter, ganz von der Dauer Eures Aufenthaltes abhängig, eine Kleinigkeit erwarten.
Von der Steuerverwaltung braucht Ihr eine Bescheinigung über Euer Einkommen und die gezahlte Quellensteuer. Da es zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, müsst Ihr mit diesem Schreiben auch nur einmal Steuern bezahlen. Solltet Ihr dieses Schreiben der Steuererklärung nicht beifügen, zahlt Ihr zweimal. Die Versteuerung im Ausland kann für Euch positive aber auch negative Effekte haben. Positiv ist, dass Ihr eventuell weniger Steuern als in Deutschland zahlt. Negativ ist, dass Ihr Euch die gezahlten Steuern nur schwierig zurückholen könnt. Die Steuererklärung muss für den Zeitraum im Ausland gemacht werden und mit den dortigen Vorschriften haben in der Regel auch die deutschen Steuerberater nix am Hut.